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   BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B   

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BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B (https://dejure.org/2018,24478)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B (https://dejure.org/2018,24478)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - B 13 R 277/16 B (https://dejure.org/2018,24478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Anrechnung von in der ehemaligen Sowjetunion zurückgelegten Zeiten; Anforderungen an eine Grundsatzrüge; Hinweis auf existierende Rechtsprechung des BSG; Keine Rüge der unrichtigen Rechtsanwendung im ...

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Indem er die aufgeworfenen Fragen unter Anwendung und Deutung der von ihm benannten Rechtsprechung - ua BSG vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R - BSG vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - BSG vom 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - beantwortet, legt er aus seiner Sicht nicht den Zweifel an einer bereits erfolgten Klärung durch die Rechtsprechung dar, sondern den Zweifel daran, ob diese Rechtsprechung durch das LSG zutreffend auf den konkreten Fall angewandt worden ist.

    Er macht zunächst geltend (Nr. 1a der Beschwerdebegründung), dass das Urteil des LSG von dem Senatsurteil vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R - (SozR 4-5050 § 26 Nr. 1) abweiche (S 5 der Beschwerdebegründung).

    d) Soweit der Kläger eine Divergenz zum Urteil des BSG vom 21.8.2008 (B 13/4 R 25/07 R - SozR 4-5050 § 26 Nr. 1) behauptet (Nr. 2a der Beschwerdebegründung), weil sich das LSG nicht mit der Frage auseinandersetze bzw nicht ernsthaft in Erwägung gezogen habe, ob nicht eine Kürzung geringeren Umfanges als 1/6 vorzunehmen sei, bezeichnet er damit keinen entgegenstehenden abstrakten Rechtssatz des Berufungsgerichts.

    e) Wenn der Kläger dem LSG die mangelnde Berücksichtigung des § 26 S 2 FRG bei der Beweiswürdigung als Abweichung von dem Urteil des BSG vom 21.8.2008 (B 13/4 R 25/07 R - SozR 4-5050 § 26 Nr. 1) entgegenhält (Nr. 2b der Beschwerdebegründung), fehlt umgekehrt bereits die Darlegung, ob und inwieweit die Entscheidung des BSG einen abstrakten Rechtssatz zu § 22 Abs. 3 im Zusammenhang mit § 26 S 2 FRG überhaupt enthält.

    f) Der Kläger macht weiter (Nr. 3 der Beschwerdebegründung) eine Abweichung des LSG von der Entscheidung des BSG vom 21.8.2008 (B 13/4 R 25/07 R - SozR 4-5050 § 26 Nr. 1) geltend, weil das Berufungsgericht nicht darauf abgestellt habe, dass für den Kläger während des Beschäftigungsverhältnisses ein Beitrag an den Rentenfonds gezahlt worden sei, selbst dann wenn der Betroffene eine konkrete Arbeitsleistung nicht erbracht habe, weil der Beitrag nach der Lohnsumme aller Beschäftigten und eben nicht auf die Einzellöhne gezahlt worden sei.

  • BSG, 31.07.1980 - 11 RA 58/79

    Beschäftigungszeit - Nachweis der Beschäftigungszeit - Beitragszeit

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Indem er die aufgeworfenen Fragen unter Anwendung und Deutung der von ihm benannten Rechtsprechung - ua BSG vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R - BSG vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - BSG vom 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - beantwortet, legt er aus seiner Sicht nicht den Zweifel an einer bereits erfolgten Klärung durch die Rechtsprechung dar, sondern den Zweifel daran, ob diese Rechtsprechung durch das LSG zutreffend auf den konkreten Fall angewandt worden ist.

    c) Der Kläger will unter 1b seiner Begründung eine solche normative Divergenz daraus ableiten, dass das BSG in seiner Entscheidung vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - (SozR 5050 § 15 Nr. 16) eine Beweiswürdigung im Einzelfall fordere, während das LSG im Sinne einer festen Beweisregel darauf abstelle, dass sich ein Nachweis von Beitragszeiten nur aus taggenauen Arbeitgeber- und Archivbescheinigungen ergeben könne, selbst wenn Arbeitslosigkeit nachweislich nicht vorgelegen habe und der Gesetzgeber durch § 26 S 2 FRG bestimmt habe, dass Zeiträume von unter einem Monat Dauer als Pflichtbeitragszeiten zu berücksichtigen seien.

  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 450/14 B

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass das BSG zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung getroffen oder durch die schon vorliegenden Urteile die hier als maßgebend erkannte Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet hat (vgl Senatsbeschluss vom 24.1.2018 - B 13 R 450/14 B - Juris RdNr 9; Krasney/Udsching/Groth, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, Kap IX RdNr 183 mwN).

    Dies ist jedoch weder geeignet, die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung noch wegen Divergenz zu begründen (vgl BSG vom 24.1.2018 - B 13 R 450/14 B - Juris RdNr 12).

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Kindererziehung -

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Auch mangelt es an einer Diskussion der Rechtsprechung des BSG, wonach § 26 S 2 FRG "in diesem Zusammenhang" das Monatsprinzip regele (vgl BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 39/06 R - Juris RdNr 24).

    Soweit er die Aufgabe des Eingliederungsprinzips erwähnt, setzt er sich auch nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des BSG auseinander, wonach trotz der Abkehr vom Eingliederungsprinzip in Bezug auf die Leistungshöhe der Berechtigten durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) (vgl BSG vom 25.2.2010 - B 13 R 61/09 R - SozR 4-5050 § 22 Nr. 10 RdNr 33; BVerfG vom 13.6.2006 - 1 BvL 9/00 - BVerfGE 116, 96, 100 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 12) das Eingliederungsprinzip aber weiterhin ein wesentliches Strukturelement des FRG darstellt (vgl BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 39/06 R - BSGE 102, 248 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6 RdNr 23).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung ist in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung zu bezeichnen und schlüssig darzulegen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; BSG vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5; BSG vom 30.8.2004 - B 2 U 401/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff; BSG vom 7.10.2005 - B 1 KR 107/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN).

    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die oberstgerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, vgl zum Ganzen: BSG vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG vom 29.11.1989 - 7 BAr 130/88 - SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 89 ff).

  • BSG, 30.06.2015 - B 13 R 423/14 B

    Höhere Altersrente

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Fragen tatsächlicher Art, selbst wenn sie sog allgemeine (generelle) Tatsachen betreffen, können der Rüge aber von vornherein nicht zum Erfolg verhelfen, wenn sie - wie hier - keine normative Qualität haben (vgl BSG vom 30.6.2015 - B 13 R 423/14 B - JurionRS 2015, 21383 RdNr 17).
  • BSG, 24.02.2010 - B 13 R 547/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht des LSG (§ 128 Abs. 1 S 2 SGG iVm § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG) ist nicht ersichtlich, wenn - was die Darlegungen des Klägers nahelegen - überhaupt Ausführungen vorhanden sind, wobei das Gericht nicht jeden Gesichtspunkt abhandeln muss; sie ist selbst dann nicht verletzt, wenn die Ausführungen zu den rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten (vgl BSG vom 24.2.2010 - B 13 R 547/09 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Begrenzung

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Eine solche Darlegung fehlt aber gerade, wenn die Ausführungen im Kern dahingehen, dass das LSG das Recht fehlerhaft angewandt oder die Tragweite der höchstrichterlichen Rechtsprechung verkannt haben soll (vgl BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 und vom 1.6.2015 - B 9 SB 10/15 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Eine solche Darlegung fehlt aber gerade, wenn die Ausführungen im Kern dahingehen, dass das LSG das Recht fehlerhaft angewandt oder die Tragweite der höchstrichterlichen Rechtsprechung verkannt haben soll (vgl BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 und vom 1.6.2015 - B 9 SB 10/15 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Auszug aus BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B
    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vom Kläger formulierten Fragen im vorliegenden Fall wären etwa auch Ausführungen dazu erforderlich gewesen, dass die für den Kläger ermittelten Entgeltpunkte - selbst wenn sie nicht nach § 22 Abs. 3 FRG um 1/6 zu kürzen wären - auch nicht nach Maßgabe des § 26 FRG nur anteilsmäßig zu berücksichtigen wären (vgl BSG vom 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R - Juris RdNr 22).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässige

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 59/85

    Kriegsfolge - Beweisnot - Anspruchsnachweis - Fehlverhalten des

  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 99/07 R

    Fremdrentenrecht - Qualifikationsgruppeneinstufung eines rumänischen

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 61/09 R

    Fremdrente - Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG - Verfassungsmäßigkeit

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